Das De-Mail-Gesetz schreibt vor, dass ein De-Mail-Anbieter den Zugang zu einem
De-Mail-Postfach mit einer sicheren Anmeldung ermöglichen und dafür zwei verschiedene
Verfahren anbieten muss. Wir haben uns zum Start von De-Mail für folgende Verfahren
entschieden:
- Der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion.
- Das
Sicherungsmittel der mTAN-Eingabe über ein dem Nutzer zugeordnetes Mobilgerät
(mTAN-Verfahren).
Für beide von uns angebotenen Verfahren müssen wir im Rahmen der
De-Mail-Registrierung Ihre Mobilfunknummer erheben und überprüfen. Wir bitten Sie daher
um Verständnis, dass die Beantragung einer De-Mail-Adresse ohne Angabe einer
Mobilfunknummer nicht möglich ist.