Warum muss ich meine Mobilfunknummer angeben?

Das De-Mail-Gesetz schreibt vor, dass ein De-Mail-Anbieter den Zugang zu einem De-Mail-Postfach mit einer sicheren Anmeldung ermöglichen und dafür zwei verschiedene Verfahren anbieten muss. Wir haben uns zum Start von De-Mail für folgende Verfahren entschieden:
  • Der neue Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion.
  • Das Sicherungsmittel der mTAN-Eingabe über ein dem Nutzer zugeordnetes Mobilgerät (mTAN-Verfahren).
Für beide von uns angebotenen Verfahren müssen wir im Rahmen der De-Mail-Registrierung Ihre Mobilfunknummer erheben und überprüfen. Wir bitten Sie daher um Verständnis, dass die Beantragung einer De-Mail-Adresse ohne Angabe einer Mobilfunknummer nicht möglich ist.

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