Welche Briefe werden angekündigt und welche nicht?

Die Briefankündigung per E-Mail gilt ausschließlich für Sendungen, die von der Deutschen Post zugestellt werden. Briefe und Einwurfsendungen anderer regionaler oder privater Unternehmen werden ohne die Briefankündigung per E-Mail zugestellt.

Angekündigt werden Sendungen, wenn die Anschrift automatisch ausgelesen werden kann. Darunter fallen folgende Formate:

  • Standardbriefe
  • Maxi- und Großbriefe
  • Postkarten mit aufgedruckter Adresse
  • Magazine
  • Einschreiben
Info:

Für Briefe existiert in Deutschland die DIN-Norm DIN5008. Dies bezieht sich auch auf den Aufbau und die Gestaltung der Empfängeranschrift. Ist die Anschrift anders gestaltet, kann es zu Problemen bei der automatisierten Erkennung durch die Sortiermaschinen kommen.

Folgende Sendungen fallen nicht unter die Briefankündigung per E-Mail und werden daher NICHT angekündigt:

  • Schriftstücke aus Postzustellaufträgen (z.B. Briefe vom Amtsgericht)
  • Teiladressierte Sendungen (Sendungen ohne Namensangaben)
  • Sendungen mit handschriftlich geschriebener Adresse
  • Umadressierte oder Nicht eindeutig adressierte Sendungen
  • Express-Sendungen
  • Pakete/Päckchen über DHL
  • Warensendungen
  • Streifbandzeitungen
  • Andere Sonderformate

Umgekehrt kann es auch dazu kommen, dass Briefe ankommen, die eigentlich angekündigt werden sollten. Das kann folgende Gründe haben:

  • Ihr Postfach akzeptiert keine neuen E-Mails, weil es voll ist.
  • Der Empfänger auf dem Kuvert entspricht nicht ausreichend der für die Briefankündigung hinterlegten Anschrift. Zum Beispiel werden Briefe an den Ehemann nicht angekündigt, wenn sich die Frau für die Briefankündigung registriert. Weitere Gründe sind unterschiedliche Schreibweisen, bspw. durch Umlaute oder Sonderzeichen im Namen, oder das Fehlen eines vollständigen Vornamens, bspw. durch die Verwendung eines Spitznamens oder des Namenszusatzes "Familie".
  • Für die Adresse auf dem Kuvert wird eine nicht gängige Abkürzung verwendet. Eine gängige Abkürzung ist z.B. "Str." für Straße.
  • Die Anschrift war nicht automatisiert lesbar (z.B. wegen Verschmutzung oder handschriftlicher Adressangabe).
  • Es ist eine automatische Brief-Weiterleitung eingerichtet, z.B. nach einem Umzug. Briefe, die an die alte Anschrift adressiert sind, werden nicht angekündigt.

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