E-Mail-Adressen verwalten

Zusätzlich zu Ihrer bei der Registrierung ausgewählten GMX E-Mail-Adresse können Sie weitere E-Mail-Adressen anlegen und/oder wieder löschen und diese als Absendeadressen anlegen.

Info:

Ihre ursprüngliche GMX E-Mail-Adresse kann aus technischen Gründen nicht gelöscht werden. Wenn Sie diese nicht mehr verwenden möchten, empfehlen wir Ihnen, eine Filterregel zum Löschen von eingehenden Mails anzulegen. Weitere Informationen erhalten Sie unten unter dem Punkt "So löschen Sie eine E-Mail-Adresse".

So legen Sie eine zusätzliche E-Mail-Adresse an

  1. Klicken Sie im Bereich "E-Mail" links unten auf das Zahnrad-Symbol. E-Mail-Einstellungen
  2. Klicken Sie auf E-Mail-Adressen.
  3. Geben Sie Ihre Wunschadresse unter FunDomain oder Weitere GMX Adressen anlegen ein.
  4. Klicken Sie auf Hinzufügen.


Es wird überprüft, ob diese E-Mail-Adresse zur Verfügung steht. Ist die Überprüfung erfolgreich, wird die E-Mail-Adresse zusätzlich zu Ihren angelegten E-Mail-Adressen hinzugefügt. Es kann einige Minuten dauern, bis die Änderungen wirksam werden.
So löschen Sie eine E-Mail-Adresse

Info:

Bitte beachten Sie, dass die ursprünglich bei der Registrierung angelegte E-Mail-Adresse von den unten beschriebenen Schritten ausgenommen ist. Aus Systemgründen kann diese nicht selbst gelöscht werden.

Info:

Wenn Sie stattdessen Ihre ursprüngliche E-Mail-Adresse und damit Ihren Account löschen möchten, folgen Sie bitte den Anweisungen auf der Seite Account löschen.

  1. Klicken Sie im Bereich "E-Mail" links unten auf das Zahnrad-Symbol. E-Mail-Einstellungen
  2. Klicken Sie auf E-Mail-Adressen.
  3. Bewegen Sie den Mauszeiger über die E-Mail-Adresse, die Sie löschen möchten, und klicken Sie auf das Papierkorb-Symbol.
    Info:

    Bitte beachten Sie, dass Ihnen die E-Mail-Adresse nach dem Löschen nicht mehr zur Verfügung steht.

    Es erscheint ein Bestätigungsfenster.
  4. Bestätigen Sie mit OK.


Die E-Mail-Adresse wird gelöscht. Es kann einige Minuten dauern, bis die Änderungen wirksam werden. Aus Sicherheitsgründen bleibt eine gelöschte E-Mail-Adresse für mindestens fünf Jahre gesperrt und wird in diesem Zeitraum nicht neu vergeben.

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